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Handels-, Wirtschafts-und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten und Unternehmen untereinander. Hier geht es um die handelsrechtlichen Besonderheiten bestimmter Rechtsgeschäfte, so z.B. um die Untersuchungs- und Mängelrügepflichten beim Handelskauf. Aber auch Handelsvertreterverträge und Fracht- und Speditionsverträge sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Im Gesellschaftsrecht finden sich die Bestimmungen über die innere Verfassung von Handelsgesellschaften und ihre Beziehungen nach außen. Man unterscheidet zwischen Personengesellschaften wie der OHG und der GbR und Kapitalgesellschaften wie der GmbH, der UG oder der AG. Die einzelnen Gesellschaftsformen ziehen zum Teil sehr unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich. Deshalb ist gerade im Vorfeld der Gründung eine rechtliche Beratung empfehlenswert. Insbesondere sollte der Gesellschaftsvertrag nicht alleine einem Notar überlassen werden, da dieser als neutrale Person nicht geeignet ist, Interessen einzelner wahrzunehmen.

In vielen Fällen kommt es im Handels- und Gesellschaftsrecht zu Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, so bei Fragen der Unternehmensnachfolge oder dem öffentlich-rechtlichen Gewerberecht, der Handwerksordnung und dem sonstigen Wirtschaftsrecht.

Wir beraten nicht nur bei der Gründung von Handelsunternehmen, sondern vertreten Ihre Interessen auch bei Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern oder bei Beendigung der Gesellschaft.